Mannheim: Bordellbetreiberin muss Vergnügungssteuer entrichten
Die Betreiber von Bordells und nicht die Prostituierten müssen Vergnügungssteuer zahlen. Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) muss demnach eine Bordellbetreiberin aus Leinfelden-Echterdingen (Kreis Esslingen) 53.000 Euro entrichten.
